Eine anonyme oder teilanonyme Bestattung setzt grundsätzlich eine Feuerbestattung voraus – siehe auch Informationen zur Feuerbestattung.
Vor einer anonymen oder teilanonymen Bestattung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg des Verstorbenen stattfinden. Ungefähr zwei Wochen später können sich die Angehörigen zur Beisetzung der Urne treffen.
Alternativ kann auch eine Trauerfeier mit der Urne durchgeführt werden. Im Anschluss an die Trauerfeier wird die Urne direkt beigesetzt.
Falls keine Trauerfeier gewünscht wird, wird die Urne in aller Stille beigesetzt. Folgende Grabstätten für anonyme oder teilanonyme Bestattungen werden beispielsweise auf dem Friedhof in Wiefelstede angeboten. Entsprechende Angebote werden auch von anderen Friedhöfen vorgehalten.
Anonyme Bestattungen werden auf der Urnengemeinschaftsflächen beigesetzt. Nur der Friedhofsverwaltung ist bekannt, an welcher Stelle die Urne beigesetzt wurde. In der Grabstelle kann nur eine Urne beigesetzt werden. Eine Grabpflege ist nicht notwendig. Die Rasenpflege wird von der Kirchengemeinde durchgeführt.
Auf der Wiefelsteder Gemeinschaftsfläche wurde zentral eine alter Grabstein (Stele) aufgestellt, der den zentraler Punkt dieses Bereiches markiert. Dort dürfen Blumen zentral abgelegt werden. Pflastersteine mit den Namen der Verstorbenen geben einen kleinen Hinweis auf die verstorbenen Personen.
Urnenreihengräber werden für die Dauer von 25 Jahre für teilanonyme Bestattungen vergeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Urnen werden in einem Rasenfeld einzeln beigesetzt. Das Grab wird mit einer Grabplatte (die nicht von der Kirchengemeinde gestellt wird) mit den Daten des Verstorbenen, Größe: 40 x 30cm, abgedeckt. Eine Grabpflege ist nicht notwendig. Die Rasenpflege wird von der Kirchengemeinde durchgeführt.
Eine Broschüre mit der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung erhalten Sie bei uns oder im Kirchenbüro. Einen Auszug aus der Friedhofsgebührenordnung finden Sie unter Friedhöfe/Wiefelstede. aus der Friedhofsgebührenordnung